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   BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B   

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BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B (https://dejure.org/2022,46039)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B (https://dejure.org/2022,46039)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - B 12 BH 23/22 B (https://dejure.org/2022,46039)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundessozialgericht

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beteiligtenfähigkeit -

 
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  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Der Betriebsprüfungsbescheid schafft die Grundlage für das nachfolgende Beitragsverfahren im Verhältnis zur GmbH ( BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21) oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der GmbH für das Vorgehen der Einzugsstelle gegen die Geschäftsführer ( vgl BSG Urteil vom 29.3.2022 - B 12 KR 7/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Der Rentenversicherungsträger ist deshalb nicht gehindert, die Beitragspflicht auch dann festzustellen, wenn der Insolvenzverwalter bereits die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat ( BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 16 ff ) .

    Ob und wie ein die Beitragszahlungspflicht feststellender Verwaltungsakt trotz Vermögenslosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung ausscheidet, ist nicht im Rahmen der Beitragsfestsetzung, sondern auf der späteren Ebene der Zwangsvollstreckung von den Krankenkassen als Einzugsstellen für die Beiträge in einem selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die von der Arbeitgeberin zu zahlende Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird ( BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21; vgl auch BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 KR 5/20 R - juris, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 7/20 R

    Vergleichsschluss der Einzugsstelle über rückständige

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Der Betriebsprüfungsbescheid schafft die Grundlage für das nachfolgende Beitragsverfahren im Verhältnis zur GmbH ( BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21) oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der GmbH für das Vorgehen der Einzugsstelle gegen die Geschäftsführer ( vgl BSG Urteil vom 29.3.2022 - B 12 KR 7/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Dabei erstreckt sich die Pflicht der Einzugsstellen, Beitragsansprüche geltend zu machen, auch auf die Durchsetzung der die Beitragsschuld ersetzenden Schadensersatzansprüche, zB gegen die Geschäftsführer einer GmbH (§ 28h Abs. 1 Satz 3, § 76 Abs. 1 SGB IV , § 823 Abs. 2 BGB , § 266a StGB ; BSG Urteil vom 29.3.2022 - B 12 KR 7/20 R - juris RdNr 12 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Die aufgrund einer Betriebsprüfung erlassenen Verwaltungsakte erbringen den Einzugsstellen den Nachweis rückständiger Beiträge und schützen sowohl sie vor der Haftung gegenüber den anderen Sozialversicherungsträgern (§ 28r Abs. 1 Satz 1 SGB IV , vgl BSG Urteil vom 29.3.2022 aaO ) als auch die Geschäftsführer einer GmbH vor Schadensersatzforderungen über die darin festgestellte Höhe der Beitragsschuld hinaus.

  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    In finanzgerichtlichen Verfahren ist für die Beteiligungsfähigkeit ebenfalls ausreichend, dass vermögensrechtliche Ansprüche noch nicht abgewickelt sind ( BFH Urteil vom 27.4.2000 - I R 65/98 - BFHE 191, 494 juris RdNr 10 unter Hinweis auf § 273 Abs. 4 Aktiengesetz) .

    Hat jedoch ein Geschäftsführer vor Löschung der GmbH einen Prozessbevollmächtigten mit der Prozessvertretung beauftragt, gilt die Vollmacht mit der Folge fort (§ 202 SGG , § 86 ZPO ) , dass der Rechtsstreit nicht unterbrochen (§ 202 SGG , § 246 Abs. 1 ZPO ) , sondern trotz fehlender Prozessfähigkeit fortgesetzt wird ( vgl BFH Urteil vom 27.4.2000 - I R 65/98 - BFHE 191, 494, juris RdNr 11 ff ) .

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Das Rechtsmittel einer Beteiligten, die sich dagegen wendet, dass sie in der Vorinstanz zu Unrecht als nicht beteiligten- und/oder prozessfähig behandelt worden sei, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozess- und Beteiligtenfähigkeit (§ 70 Nr. 1, § 71 Abs. 1 und 3 SGG ) erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können ( vgl BSG Beschluss vom 3.7.2003 - B 7 AL 216/02 B - BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1, RdNr 6 = juris RdNr 8 mwN ).

    Daher kann offenbleiben, ob der Verlust der gesetzlichen Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH trotz der Möglichkeit der Bestellung eines Nachtragsliquidators ( vgl § 66 Abs. 5, § 67 Abs. 1 GmbHG ; vgl BFH aaO juris RdNr 17) , die Abweisung der Klage als unzulässig mangels Prozessfähigkeit rechtfertigt ( vgl BSG Beschluss vom 3.7.2003 - B 7 AL 216/02 B - BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1) .

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH (§ 394 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) grundsätzlich materiell-rechtlich nicht mehr existent, dadurch nicht mehr rechtsfähig und im gerichtlichen Verfahren nicht parteifähig; sie bleibt trotz der Löschung aber rechts- und parteifähig, wenn der Prozessgegner substantiiert behauptet, es sei noch Vermögen vorhanden ( BGH Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09 - NJW-RR 2011, 115 RdNr 22 mwN ).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 9/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Art 23 S 1

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Sie bezeichnet die Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Verfahrensmangel (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ) ergibt, das LSG habe ein Prozessurteil gesprochen statt eine Entscheidung in der Sache zu treffen ( vgl BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 2 U 142/20 B - juris RdNr 6 und BSG Beschluss vom 27.6.2013 - B 10 ÜG 9/13 B - SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 17, jeweils mwN ).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Die GmbH bleibt in Verfahren vor den Sozialgerichten beteiligtenfähig, wenn in einem Betriebsprüfungsbescheid Beitragsforderungen aufgrund einer noch nicht abgewickelten Beitragszahlungspflicht festgesetzt worden sind (ähnlich zur Beteiligtenfähigkeit aufgelöster Gemeinschaftspraxen BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 mwN ) .
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Ob und wie ein die Beitragszahlungspflicht feststellender Verwaltungsakt trotz Vermögenslosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung ausscheidet, ist nicht im Rahmen der Beitragsfestsetzung, sondern auf der späteren Ebene der Zwangsvollstreckung von den Krankenkassen als Einzugsstellen für die Beiträge in einem selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die von der Arbeitgeberin zu zahlende Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird ( BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21; vgl auch BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 KR 5/20 R - juris, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, die bereits im Zeitpunkt der Löschung bestanden haben, können sowohl begonnen als auch fortgesetzt werden (BAG Urteil vom 19.3.2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, juris RdNr 18 mwN ) .
  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 142/20 B

    Feststellung einer Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BH 23/22 B
    Sie bezeichnet die Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Verfahrensmangel (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ) ergibt, das LSG habe ein Prozessurteil gesprochen statt eine Entscheidung in der Sache zu treffen ( vgl BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 2 U 142/20 B - juris RdNr 6 und BSG Beschluss vom 27.6.2013 - B 10 ÜG 9/13 B - SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 17, jeweils mwN ).
  • BSG, 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B

    Verpflichtung zur Beantragung von Wohngeld zur Abwendung von Bedürftigkeit nach

  • BFH, 15.02.2006 - I B 38/05

    Im Handelsregister gelöschte GmbH - steuerrechtliches Fortbestehen

  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 23/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

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